Die Arbeit am Bildschirm stellt für ihre Augen eine große Belastung dar. Normale Fern- oder Lesebrillen sind aufgrund der besonderen Sehdistanz zum Bildschirm von ca. 60 bis 90 cm nicht geeignet. Vor allem im Home-Office entsprechen die Bildschirmarbeitsplätze zudem nicht den Empfehlungen und schlechte Privat-Monitore belasten die Augen zusätzlich. Verminderter Lidschlag und seltenes Blinzeln bei der Bildschirmarbeit führen zu Trockenheit der Augenoberfläche oder verstärken diese. Unkonzentriertheit und Augenschmerzen bei der Arbeit sowie rote Augen nach der Arbeit sind typische Symptome. Eine Augenuntersuchung kann helfen, die Ursachen herauszufinden und mit speziellen Arbeitsbrillen / Bildschirmarbeitsbrillen und auch therapeutischen Tropfen Ihre Beschwerden zu heilen.
FAQ
Die augenärztliche Untersuchung für die Bildschirmarbeit umfasst:
– Untersuchung auf (versteckte) Fehlsichtigkeit (Sehprobe). Dabei kann es erforderlich sein, ihre Augen mit speziellen Augentropfen „zu entspannen“. Sie dürfen dann für einige Stunden kein Fahrzeug lenken.
– Untersuchung auf (verstecktes) Schielen.
– Untersuchung der Augenoberfläche auf Trockenheit und Störungen des Tränenfilms
– Untersuchung der Augen auf Trübungen von Hornhaut, Linse, Glaskörper
– Untersuchung der Netzhaut und des Sehnerven. Auch hier kann es wiederum erforderlich sein, die Pupille mit speziellen Augentropfen zu erweitern. Sie sollten daher zur Sicherheit nicht selbst mit dem Auto kommen. In vielen Fällen ist dies jedoch nicht (am selben Tag) erforderlich. Auch eine Aufteilung der Untersuchung auf mehrere kleinere Teiluntersuchungen ist in den meisten Fällen möglich, sodass sie ihre Verordnung für die Bildschirmbrille gleich mitnehmen können.
Bildschirmarbeitsbrillen müssen auf ihre Augen abgestimmt sein. Sie müssen entspiegelt sein, dürfen aber nicht getönt sein. Je nach Art er Verwendung können es sowohl Einstärken- als auch Mehrstärkengläser sein; dabei sind sowohl Bifokal- als auch Trifokal- oder Multifokalgläser möglich. In jedem Fall muss jedoch eine breites Sehfenster für die Bildschirmdistanz vorhanden sein.
Ja. Das Arbeitnehmerinnenschutzgesetz (ASchG) und die Bildschirmarbeitsverordnung (BS-V) sichern ihnen das Recht auf eine regelmäßige augenärztliche Untersuchung und eine Bildschirmarbeitsbrille zu. Auch die Voraussetzungen zur Kostenübernahme für eine solche durch die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber sind genau festgelegt.
Wenn Sie mehr als 3 Stunden am Tag oder mehr als 2 Stunden durchgehend am Bildschirm arbeiten, dann gilt ihre Tätigkeit gesetzlich als Bildschirmarbeit.