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Ultraschall + UBM

Ultraschall + UBM2023-09-29T09:15:39+02:00

Eine Ultraschalluntersuchung des Auges ist zur Diagnostik von Veränderungen im Augeninneren erforderlich, wenn eine getrübte Linse (Grauer Star) oder Blutungen (z.B. Glaskörperblutungen) den Einblick ins Augeninnere verhindern. So ist zum Beispiel zum Ausschluss von Netzhautveränderungen, Netzhautablösungen und Blutungen in den Glaskörper und unter die Netzhaut, sowie von Tumoren im Augeninneren vor Operationen eine Ultraschalluntersuchung unverzichtbar, wenn eine Beurteilung mit optischen Methoden nicht möglich ist. Auch die Beurteilung des Verlaufs und der Behandlungsnotwendigkeit dieser Veränderungen und die Verlaufskontrolle vom Tumorerkrankungen nach der Behandlung erfordert regelmäßige Ultraschallkontrollen. Weiters erfolgt mittels Ultraschall auch die Beurteilung des Gewebes hinter dem Auge (in der Augenhöhle), wie z.B. der Muskeldicke im Rahmen von Schilddrüsenerkrankungen. Die Darstellung von Veränderungen des Sehnervenkopfes und des Verlaufes des Sehnerven in der Augenhöhle erfolgt ebenfalls mittels Ultraschall. Eine Computertomographie und die damit verbundene Strahlenbelastung kann so in vielen Fällen vermieden werden, z.B. bei der Abklärung der Drusenpapille, insbesondere bei Kindern.

Die UBM / Ultraschallbiomikroskopie dient der hochauflösenden Darstellung nicht einsehbarer Abschnitte im vorderen Augenabschnitt (z.B. Rückseite der Iris), sowie zur Darstellung des Kammerwinkels (Glaukomdiagnostik) vor allem bei getrübter Hornhaut, wenn eine Darstellung mittels OCT nicht möglich ist.

Häufige Fragen zu Ultraschalluntersuchung und UBM / Ultraschallbiomikroskopie des Auges

Ist die Ultraschalluntersuchung / UBM eine Kassenleistung?2023-09-20T14:32:33+02:00

Nein. Die ophthalmologische Ultraschalluntersuchung erfordert eine besondere und lange Ausbildung, und wird als hochspezialisierte Untersuchung nur von wenigen Augenärzten angeboten. Sie gilt daher nicht als Kassenleistung. Eine Ultraschalluntersuchung kostet 70 Euro. Eine Rückerstattung durch die Kassen erfolgt in der Regel nicht. In sozialen Härtefällen verzichten wir unserem medizinischen Selbstverständnis folgend bei unmittelbarer Notwendigkeit der Untersuchung auf die Ausstellung einer Honorarnote.

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